Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Kath. Famlienbildungsstätte haus der familie
und der Elternschule in Kooperation mit dem Klinikum Dritter Orden
1. Zu allen Kursen und Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung für Kurse ´Rund um die Geburt´muss schriftlich, per Fax, per Postkarte oder Internet (www.hausderfamilie.de) erfolgen. Für alle anderen Kurse können Sie sich auch telefonisch anmelden. Auch die mündliche Anmeldung ist verbindlich! Sie erhalten keine schriftliche Anmeldebestätigung. Nur bei Terminverschiebung oder Kursabsage geben wir Ihnen Bescheid.
2. Wir benötigen für die Kursanmeldung Ihren Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung. Die Begleichung der Gebühr ist nur per Lastschrift oder in bar möglich.
3. Die Kursgebühr wird in der Regel 7 Tage vor Kursbeginn abgebucht. Die Einzugsermächtigung kann schriftlich und telefonisch erfolgen. Sie ist jederzeit widerrufbar. Wird von Ihrer Bank die Einzugsermächtigung abgelehnt, müssen wir die dadurch entstehenden Kosten an Sie weiterleiten.
4. Falls Sie an einer Teilnahme verhindert sein sollten, bitten wir Sie um eine möglichst frühzeitige Benachrichtigung.
5. Bei rechtzeitiger Abmeldung bis 10 Tage vor Kursbeginn wird nur die Bearbeitungsgebühr von EUR 8.00 abgebucht. Bei späterer Abmeldung wird die volle Kursgebühr fällig.
6. Kursabmeldungen können nicht über den Anrufbeantworter vorgenommen werden.
7 .Einzelveranstaltungen und versäumte Kurstage können weder nachgeholt noch rückerstattet werden.
8. Wir behalten uns vor, Kurse mangels ausreichender Teilnehmerzahl oder bei Absage durch die Kursleitung zu stornieren.
9. Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann der Kurs ggf. gekürzt oder nach Absprache die Gebühr erhöht werden.
10. Bitte beachten Sie die gesonderten Abrechnungsmodalitäten für einen Teil der Kurse in der Elternschule S. K 5 ff.
11. Bitte informieren Sie sich vor der Kursanmeldung bei Ihrer Krankenkasse wegen einer eventuellen Kostenübernahme.
Ermäßigungen bei Kursgebühr über EUR 10.50
a) (30 %) werden gewährt, wenn Sie Alg II oder Grundsicherung beziehen oder ein Nettoeinkommen bis zu EUR 921.- /
Paare bis zu EUR 1.125.- haben. Pro Kind erhöht sich der Betrag um jeweils EUR 256.-
b) Für Kurse, die von Krankenkassen bezuschusst werden, erfolgt keine Ermäßigung unsererseits.
c) Bei Kursbesuchen durch Geschwisterkinder erfolgt für das 2. Kind und jedes weitere Kind eine Ermäßigung (30%).
d) Ermäßigung für fEEl 1, fEEl 2 und fEEl 3 Hier gilt eine gesonderte Regelung; Ermäßigungen sind im
Einzelfall möglich. Geschwisterkinder können kostenfrei mitgebracht werden.
e) Paarermäßigung: Wenn nicht anders vermerkt, erhalten Paare 20 % Ermäßigung.2. Kind und jedes weitere Kind eine Ermäßigung (30%).
Abrechnungsmodalitäten, die für folgende Geburtsvorbereitungskurse (GVK) in der Elternschule gelten:
• Geburtsvorbereitungskurse für Frauen
• Geburtsvorbereitungskurse für Paare (nur mehrwöchige Kurse!)
• englischsprachige und spanischsprachige Wochenend-Kurse
Der Kurspreis setzt sich zusammen aus der Gebühr und Referentenleistung, die direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet wird. Dazu benötigen wir bei Kursbeginn Ihre Krankenversichertenkarte. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 14 Stunden Geburtsvorbereitung. Bei Belegung eines zusätzlichen GVK müssen die Kosten selbst getragen werden.
Ddie Kursgebühr rechnen die Hebammen und Physiotherapeutinnen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab. Dazu benötigen wir bei Kursbeginn Ihre Krankenversichertenkarte.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 14 Stunden Geburtsvorbereitung. Bei Belegung von zusätzlichen GVK müssen die Kosten selbst getragen werden.
Bei den Kursen, die von Physiotherapeutinnen geleitet werden, benötigen wir zusätzlich ein Rezept Ihres behandelnden Gynäkologen (Rezept Muster 16: Diagnose Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung 14 Stunden in Form von Doppelbehandlungen)
Die Gebühr wird vom haus der familie eingezogen und beinhaltet bei den
- Frauenkursen: Kosten für die Verwaltung, den Partnertermin und das Baby-Nachtreffen (NT)
- mehrwöchigen Paarkursen: Kosten für die Verwaltung, den Partner und das Baby-Nachtreffen (NT)
- englisch- und spanischsprachigen Wochenendkursen: Kosten für Verwaltung und den Partner
Die Gebühr wird in der Regel 10 Tage vor Kursbeginn per Lastschrift eingezogen und ist bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattungsfähig. Sie erhalten dafür bei Kursende eine Quittung.
Für Privatversicherte und Selbstzahler gilt folgende Regelung: Sie erhalten nach Kursende eine Rechnung von der Abrechnungsstelle
´MUC Vorhammer GmbH´ für die Kursgebühr. Im Kurs erhalten Sie zusätzlich eine Quittung über die vom haus der familie eingezogene Verwaltungsgebühr. Beides können Sie dann gegebenenfalls bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.
Bei Nichterscheinen im Kurs erhalten Sie eine Rechnung über die Kassenleistungen, die wir aufgrund Ihrer Abwesenheit nicht geltend machen konnten. Diese wird von der Abrechnungsstelle ´MUC Vorhammer GmbH´ erstellt.
Auch einzelne Kursstunden, an denen Sie nicht teilnehmen, werden von den Krankenkassen nicht übernommen und müssen selbst bezahlt werden!
Bei allen anderen Wochenend- sowie bei Rückbildungskursen muss die komplette Kursgebühr verauslagt werden. Eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse ist hier nicht möglich. Für Geburtsvorbereitungskurse am Wochenende, die von einer Physiotherapeutin geleitet werden, benötigen wir ebenfalls ein Rezept (siehe oben). Über den kompletten Betrag erhalten Sie am Ende des Kurses eine Bestätigung, die Sie
gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Bitte informieren Sie sich vor Kursanmeldung wegen einer eventuellen anteiligen Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
English Translation: www.hausderfamilie.de